Vorsätzliche Fehler im Migrationsbericht 2023 (Drucksache 20/14670) der Bundesregierung der 20. Wahlperiode (SPD/Grüne/FDP)?
Wir beleuchten hier die Möglichkeit vorsätzlicher Fehler zum Thema Sprachnachweis als Einreisevoraussetzung beim Ehegattennachzug. Auf Seite 124 werden Sprachprüfungen in Heimatländern mit Bestehensquoten um die 65 % thematisiert. Eine Aufschlüsselung in Erst- und Zweitversuche findet unserer Meinung nach absichtlich nicht statt. Denn die Darstellung mit Bestehensquoten statt Durchfallquoten beim Erst- und Zweitversuch deutet auf eine absichtliche Verzerrung der Ergebnisse hin. Vielmehr ist bei einer Bestehensquote von 65%, dass die Durchfallquote im Erstversuch bei nur 50% lag. Es wurde die Formulierung „Die notwendigen Sprachkenntnisse werden in der Regel durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Sprachkurs im Herkunftsland nachgewiesen“ gewählt, jedoch sind […]