Beschwerde bei der Europäischen Kommission

Eine Beschwerde auf EU-Ebene kann unter https://ec.europa.eu/assets/sg/report-a-breach/complaints_de/index.html eingereicht werden.

Wir haben für Euch hier eine Word-Vorlage angelegt für den Postversand mit einer beispielhaften Beschwerde bezgl. der Nichtvergabe eines Termins. Die aktuellen Vorlagen und Informationen findet ihr auf der Seite der Kommission.

Hinweis

Sie benötigen einen grenzüberschreitenden Bezug um EU-Recht für sich und Ihre Familienangehörigen beanspruchen zu können. Wenn Sie ein deutscher Staatsbürger sind, welcher ein Leben lang in Deutschland gelebt hat, ist dies in der Regel nicht möglich. Sie müssen mindestens einmal im EU-Ausland gelebt haben (nicht Urlaub) oder auf selbständiger Basis Ihre Kunden in anderen EU-Ländern zur Leistungserbringung dort aufsuchen.

Haben Sie in der Vergangenheit im EU-Ausland gelebt können Sie Ihre freizügigkeitsrechte auch nach Deutschland „mitnehmen“, es handelt sich dann um sogenannte Rückkehrfälle.

Unsere Empfehlung

Es empfiehlt sich zunächst eine schriftliche Anfrage (z. B.) per E-Mail bei der Behörde bzw. Auslandsvertretung.

Erfolgt hierauf keine Antwort empfiehlt es sich ein PDF-Dokument zu erstellen und per E-Mail, Telefax und Post zu versenden.

Erfolgt hierauf auch keine Antwort bzw. keine zufriedenstellende Lösung empfehlen wir beim Umgang mit deutschen Behörden die Einreichung einer Fachaufsichtsbeschwerde beim Dienstvorgesetzten. Sollte es sich um eine Auslandsvertretung handeln senden Sie die Fachaufsichtsbeschwerde unbedingt (auch) an die Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin. Bei Behörden anderer EU-Staaten beschweren Sie sich bitte ebenfalls und schreiben Sie auch die Zentrale am Hauptsitz des jeweiligen Ministeriums an.

Nach Beantwortung der (Fachaufsichts)beschwerde sollte genug „verwertbares Material“ vorliegen um eine Beschwerde bei der Kommission (bei Rückfragen) auch sehr gut begründen bzw. nachweisen zu können.