Wir alle Wissen: Remigration ist ein Euphemismus welcher nur den Zweck hat die wahren Absichten gewisser Gruppierungen zu verbergen. So wollten die Teilnehmer des Treffens laut der Correctiv-Berichterstattung Personengruppen mit Migrationshintergrund das Leben in Deutschland „erschweren“ – z. B. durch gezieltes Unterdrucksetzen von Restaurants von und für Deutsche mit Migrationshintergrund bzw. reguläre Migranten – um diese hierdurch zu einer Ausreise zu „bewegen“. Zitat aus der Correctiv-Berichterstattung: Es solle in Sachsen-Anhalt „für dieses Klientel möglichst unattraktiv sein zu leben“.
Aber wie steht es eigentlich um den Begriff „Vorintegration“?
Unter dem – vom Auswärtigen Amt und den damit engmaschig verbundenen Goethe-Instituten geprägten – Begriff „Vorintegration“ finden sich Maßnahmen wie etwa der zu bestehende Sprachnachweis beim Ehegattennachzug (auch zu deutschen Staatsbürgern!) als Voraussetzung zur Einreise.
Der Sprachnachweis wurde 2007 von CDU/CSU eingeführt, in der letzten Legislaturperiode von der SPD weiter mitgetragen und jetzt auch von Grünen und der SPD nicht abgeschafft, obwohl Gegenteiliges im Koalitionsvertrag vereinbart war. Bei den Betroffenen erweckt dies, zusammen mit den Äußerungen von Merz, Spahn und Lindner in Zusammenspiel mit „interessanten“ Formulierungen auf den Wahlplakaten (FDP: „Für Migration unter Kontrolle“) in Berlin, den Eindruck, als wüsste die Bundesregierung nicht mehr, wo links und rechts ist.
Diese Maßnahme führt in vielen Fällen jedoch nicht zu einer besseren Integration, sondern vielmehr zu unbilligen Ergebnissen bei den Betroffenen, welche teilweise über Jahre hinweg von den (auch Deutschen) Ehepartnern zwangsgetrennt werden.
Lebte ein Paar bereits zuvor im außereuropäischen Ausland und möchten beide nach Deutschland zurückkehren, so führt diese Voraussetzung für den Ehegattennachzug zur eigentlichen Trennung der Ehegatten. In solchen Fällen wird auch der Begriff „Ehegattennachzug“ zu einem reinen Euphemismus für eine Zwangstrennung der Ehegatten aus Gründen der „Vorintegration“.
So führt dieser Sprachnachweis in vielen Fällen auch zu einer (gewollten?) Trennung der Partner oder für einige wenige zur (zwangsweisen) Auswanderung aus Deutschland.
Das vordergründig verfolgte Ziel einer vorgelagerten Integration wird durch diese Maßnahmen also keinesfalls erreicht. Vielmehr handelt es sich um eine ausgeklügelte Beschönigung einer Maßnahme, welche nur ein Ziel verfolgt: Die Trennung von (Ehe)partnern durch staatliche Maßnahmen zu begünstigen, um fragwürdige Migrationsziele zu erreichen.
Schon gewusst? Der indische Ehepartner eines französischen Staatsbürger benötigt für den Ehegattennachzug nach Deutschland keinen Sprachnachweis. Im Gegensatz hierzu benötigt der indische Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers einen Sprachnachweis. Zieht ein indischer IT-Experte zusammen mit seiner Familie als Fachkraft nach Deutschland, benötigt die gesamte Familie keinen Sprachnachweis. Möchte der deutsche IT-Experte mit seiner Frau aus Südostasien nach Deutschland zurückkehren, wird von der Ehefrau ein Sprachnachweis gefordert. Im ersten Fall kommt es zu einer von der Regierung akzeptierten echten Inländerdiskriminierung. Beim zweiten Fall kommt es zu sogar zu einer verfassungswidrigen Inländerdiskriminierung, welche so auch vom BMI erkannt aber einfach ignoriert wurde.
Deshalb apperlieren wir erneut an Sie: Schaffen Sie den bestandenen Sprachnachweis als Einreisevoraussetzung für Ehepartner ersatzlos ab.
Eine gangbare Alternative wäre auch die Pflicht zur Teilnahme an einem Sprachkurs. Die Einreise von einem zu bestehenden Test abhängig zu machen ist jedoch grundsätzlich falsch und verstößt gegen unsere europäischen Wertvorstellungen.