Das Bundesjustizministerium steht derzeit im Zentrum einer Debatte, die weitreichende Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten deutscher Staatsbürger im Ausland haben könnte. Ein Extremfall, in dem ein Mann die Vaterschaft für mehr als 20 Kinder anerkannt hat, hat zu einem umstrittenen Gesetzesvorhaben geführt, der für viel Unmut und Kritik sorgt.
Wir, als engagierte Stimmen für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, sehen diesen Gesetzesentwurf äußerst kritisch. Es ist nicht akzeptabel, dass aufgrund eines Einzelfalls alle Kinder deutscher Staatsbürger im Ausland unter Generalverdacht gestellt werden. Eine derartige Generalisierung verletzt nicht nur das Recht auf individuelle Betrachtung und Unschuldsvermutung, sondern schürt auch rassistische Vorurteile und Diskriminierung.
Insbesondere beunruhigt uns der Vorschlag, dass für die Anerkennung der Vaterschaft zukünftig die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich sein soll. Diese Maßnahme würde eine bürokratische Hürde schaffen, die den Zugang zu grundlegenden Rechten wie dem Recht auf Familienzusammenführung erschwert. Vor allem in Fällen von Familien mit den ersten zwei Kindern sollte keine Zustimmung erforderlich sein, um schwere Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.
Darüber hinaus betrachten wir dieses Gesetzesvorhaben als einen weiteren besorgniserregenden Schritt in Richtung einer restriktiven und repressiven Politik, insbesondere gegenüber deutschen Staatsbürgern. Ein solcher Ansatz erinnert uns an dunkle Kapitel der Geschichte, in denen faschistische Ideologien zur Unterdrückung von Minderheiten und zur Einschränkung grundlegender Rechte geführt haben.
Es ist unerlässlich, dass die Regierung bei der Gestaltung von Gesetzen und Maßnahmen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Nichtdiskriminierung respektiert. Wir rufen daher dazu auf, diesen bedenklichen Gesetzesentwurf zu überdenken und sicherzustellen, dass die Rechte und Freiheiten aller Bürger, unabhängig von ihrer Herkunft oder Staatsangehörigkeit, uneingeschränkt geschützt werden.