Tricks der Botschaften gegen die bevorzugte Behandlung von Familienangehörigen von Unionsbürgern
Familienangehörige von Unionsbürgern müssen gegenüber anderen Antragstellern stets bevorzugt behandelt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies den Ehepartner, die Kinder oder sogar die Schwester des Ehepartners betrifft. Hinweis: Bei den letztgenannten – erweiterten Familieangehörigen – müssen zur Inanspruchnahme eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts jedoch einige Hürden (Pflegebedürftig, Unterhalt oder lebten im gemeinsamen Haushalt) erfüllt werden. Aber auch wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wäre diese Personengruppe trotzdem bevorzugt zu behandeln. Auch darf nicht vergessen werden, dass für die Ausübung der Rechte aus der Freizügikeitsrichtlinie ein grenzüberschreitender Faktor vorliegen muss. D. h. der Ehepartner eines Deutschen der nach Frankreich zieht erhält […]