Die Ausländerbehörde verlangt von Ihnen für den Ehegattennachzug zu Deutschen einen Einkommensnachweis?

Erfreuen Sie die Ausländerbehörde an unserer einfach gehaltenen Vorlage für eine Antwort:

Wir verweigern bis zur abschließenden Klärung der Erforderlichkeit eines Einkommensnachweises, die Vorlage desselben. Eine Lebensunterhaltssicherung ist beim Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen unerheblich (§ 28 Abs. 1 AufenthG), denn die Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 5 Absatz 1 Nummer 1, § 2 Absatz 3) ist wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts von Deutschen im Bundesgebiet gemäß § 28 Absatz 1 Satz 3 im Regelfall keine Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Deutschen und daher nicht durchgängig zu prüfen (vgl. Ziffer 28.1.1.0 AVV zum AufenthG). Sollten Sie weiterhin die Vorlage von Einkommensnachweisen fordern, so müssen Sie uns zunächst die besonderen Umstände – welche Einkommensnachweise erforderlich machen – schriftlich erläutern (s. o.).

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