Einkommensnachweise beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern

Die Ausländerbehörde verlangt von Ihnen für den Ehegattennachzug zu Deutschen einen Einkommensnachweis? Erfreuen Sie die Ausländerbehörde an unserer einfach gehaltenen Vorlage für eine Antwort: Wir verweigern bis zur abschließenden Klärung der Erforderlichkeit eines Einkommensnachweises, die Vorlage desselben. Eine Lebensunterhaltssicherung ist beim Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen unerheblich (§ 28 Abs. 1 AufenthG), denn die Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 5 Absatz 1 Nummer 1, § 2 Absatz 3) ist wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts von Deutschen im Bundesgebiet gemäß § 28 Absatz 1 Satz 3 im Regelfall keine Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Deutschen und daher nicht durchgängig zu prüfen (vgl. Ziffer 28.1.1.0 […]