Ich habe hier bereits einmal davon berichtet wie das BMI und das Auswärtige Amt ve­he­ment betont hatten, dass eine Binnengrenzüberschreitung ohne gültiges Visum – trotz Inanspruchnahme der Freizügigkeitsrechte – nicht möglich wäre.

Das BMI erklärte damals (unzutreffend) die Bundespolizei wäre nicht zuständig. Das Auswärtige Amt bestand (unberechtigterweise) auf einer Ausreise und Einholung eines Visums bei einer Botschaft. Selbstverständlich ist die Bundespolizei zuständig und auch die Regelungen sind vollkommen klar: Für eine Binnengrenzüberschreitung wird kein gültiges Visum benötigt. Ein gültiges Visum wird nur an einer Außengrenze verlangt und dort bei Nichtvorhandensein direkt erteilt.

Wichtig: Dies gilt nicht für Touristen sondern nur für freizügigkeitsberechtigte (Ehe)partner

Die Überschreitung einer Binnengrenze ist bei Vorliegen der Freizügikeitsvoraussetzungen kein Problem. Hierzu hatte ich bereits in meinem Artikel zur 90/180-Tage-Regelung berichtet.

Bericht Polizeikontrolle: Freizügigkeitsberechtigt aber kein Visum

Heute wurde ich zusammen mit meinem Partner ohne gültiges Visum bei einer Binnengrenzüberschreitung durch die Bundespolizei kontrolliert.

Hier schildere ich Euch kurz den Ablauf der Kontrolle:

Polizei: Die Ausweise und den Führerschein bitte

Ich: *Übergebe die Ausweise und meinen Führerschein*

Polizei: *Scannt den Ausweis des EU-Bürgers*

Polizei: Hat „die andere Person“ einen gültigen Aufenthaltstitel oder sowas in der Art?

Ich: Nein

Polizei: Verheiratet?

Ich: Ja

Polizei: Okay Weiterfahren

Es gab keinen Bedarf auch nur irgend etwas zu erklären, auch die Eheurkunde wurde nicht verlangt.

Hinweis: Bei einer Binnengrenzüberschreitung sollten stets die Reisepässe und eine Eheurkunde oder ein anderer geeigneter Nachweis der Freizügigkeitsberechtigung mitgeführt werden.

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