Die Abgeordnete Gökay Akbulut wollte im Rahmen einer schriftlichen Anfrage an die Bundesregierung in Erfahrung bringen, welche Angaben die Bundesregierung zur Abschaffung des Sprachnachweiserfordernisses machen kann. Weiter thematisierte die Abgeordnete auch Unterschiede beim Ehegattennachzug zu Deutschen im Vergleich zu ausländischen Fachkräften auf Basis einer Auskunft des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 23. März 2023 (Thema: Schlechterstellung der eigenen Staatsbürger beim Ehegattennachzug durch den Sprachnachweis im Vergleich mit ausländischen Fachkräften).

Die Antwort des Bundesregierung ist dem Grunde nach keine Antwort:

Zum Zeitplan und zum Zuschnitt weiterer Gesetzgebungsvorhaben im Bereich der Migrations- und Integrationspolitik ist noch keine Entscheidung getroffen.

Antwort der Bundesregierung zur schriftlichen Anfrage

Leider kann die Bundesregierung eine Antwort etwa bei Großen Anfragen gem. §§ 101, 102 GOBT auch einfach ablehnen. Dasselbe wird leider auch für kleine schriftliche Anfragen angenommen.

Wir persönlich finden es erschütternd wie sich die Bundesregierung erneut der Verantwortung gegenüber den eigenen Staatsbürgern entzieht.

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