Wir haben Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht

In unserer vorherigen Berichterstattung haben wir bereits berichtet wie die Bundesregierung durch das Bundesministerium des Innern und das Auswärtige Amt versuchen durch offensichtliche Falschauskünfte die Freizügigkeitsrechte der Betroffenen in unzulässigerweise einzuschränken. Gut zu Wissen: Eine Beschwerde auf EU-Ebene kann unter https://ec.europa.eu/assets/sg/report-a-breach/complaints_de/index.html eingereicht werden. Daher haben wir nunmehr Beschwerde beider Europäischen Kommission wegen der systematischen Verletzung europäischer Rechtsvorschriften eingereicht, u. a. zu den Punkten: In diesem konkreten Fall ging es um die Frage, ob ein Familienangehöriger eines (deutschen) Unionsbürgers mit einem abgelaufenen Typ-C Visum für Familienangehörige (nicht Touristen) und ohne eine Aufenthaltskarte durch Deutschland von z. B. Polen nach Frankreich reisen […]

Bundesregierung beantwortet Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut zum Thema Sprachnachweis nicht

Die Abgeordnete Gökay Akbulut wollte im Rahmen einer schriftlichen Anfrage an die Bundesregierung in Erfahrung bringen, welche Angaben die Bundesregierung zur Abschaffung des Sprachnachweiserfordernisses machen kann. Weiter thematisierte die Abgeordnete auch Unterschiede beim Ehegattennachzug zu Deutschen im Vergleich zu ausländischen Fachkräften auf Basis einer Auskunft des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 23. März 2023 (Thema: Schlechterstellung der eigenen Staatsbürger beim Ehegattennachzug durch den Sprachnachweis im Vergleich mit ausländischen Fachkräften). Die Antwort des Bundesregierung ist dem Grunde nach keine Antwort: Zum Zeitplan und zum Zuschnitt weiterer Gesetzgebungsvorhaben im Bereich der Migrations- und Integrationspolitik ist noch keine Entscheidung getroffen. Antwort […]