Bei der SPD herrscht dem Anschein nach eine „Ich kann mich nicht erinnern“-Leitkultur. In diesem Zusammenhang sind uns einige Fälle bekannt geworden, in welcher die SPD Berlin und diverse Ortsverbände wie etwa die SPD Kreis Reinickendorf absichtlich unliebsame Kommentare zum Thema Sprachnachweis auf Facebook löschen.

Seit dem Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist es anerkannt, dass Grundrechte auch eine sog. mittelbare Drittwirkung entfalten können. Das gilt auch für Facebook & Co., insbesondere wenn sich die öffentliche Debatte auf soziale Netzwerke verlagert, müssen auch die Meinungsgrundrechte beachtet werden.

Weder die SPD Berlin noch die SPD Reinickendorf wollte uns auf Anfrage hin die sachlichen Rechtfertigungsgründe für die Löschung darlegen.

Die SPD versteht die Meinungsfreiheit auf Facebook demnach wohl als eine Art rechtsfreien Raum, welcher von zulässigen abweichenden politischen Meinungen – durch das Klicken auf kleine Löschbuttons – befreit werden kann.

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