Wir haben Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht

In unserer vorherigen Berichterstattung haben wir bereits berichtet wie die Bundesregierung durch das Bundesministerium des Innern und das Auswärtige Amt versuchen durch offensichtliche Falschauskünfte die Freizügigkeitsrechte der Betroffenen in unzulässigerweise einzuschränken. Gut zu Wissen: Eine Beschwerde auf EU-Ebene kann unter https://ec.europa.eu/assets/sg/report-a-breach/complaints_de/index.html eingereicht werden. Daher haben wir nunmehr Beschwerde beider Europäischen Kommission wegen der systematischen Verletzung europäischer Rechtsvorschriften eingereicht, u. a. zu den Punkten: In diesem konkreten Fall ging es um die Frage, ob ein Familienangehöriger eines (deutschen) Unionsbürgers mit einem abgelaufenen Typ-C Visum für Familienangehörige (nicht Touristen) und ohne eine Aufenthaltskarte durch Deutschland von z. B. Polen nach Frankreich reisen […]