Beratungspraxis des Auswärtigen Amts widerspricht dem EuGH/Unionsrecht (Rückkehrer)
Im Fall Singh (vgl. EuGH 7.7.1992, Rs C-370/90, Singh, Slg 1992, I-4265 Rn 19) entschied der EuGH, dass ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates davon abgehalten werden könnte, sein Herkunftsland zu verlassen, wenn er bei Rückkehr in den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, nicht in den Genuss von Erleichterungen bei der Einreise oder hinsichtlich des Aufenthalts kommen könnte, die denen zumindest gleichwertig sind, die ihm nach dem Unionsrecht im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates zustehen. Dies gilt unabhängig von einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Herkunftsstaat (vgl. EuGH 11.12.2007, Rs C-291/05, Eind, Slg 2007, I-10719 Rn 35 und 38). Ebenso könnte es den Unionsbürger davon […]