Diskriminierung bei Sprachanforderungen im Ehegattennachzug?

Wir haben kürzlich Dokumente des Innenministeriums (hier klicken) erhalten, die auf eine potenzielle Bevorzugung der Ehepartner von ausländischen Fachkräften gegenüber den Ehepartnern deutscher Staatsbürger im Aufenthaltsgesetz hinweisen. Insbesondere wird dabei das Erfordernis „einfacher“ deutscher Sprachkenntnisse vor der Einreise thematisiert. Demnach haben verschiedene Ressorts, weitgehend mündlich, die Verfassungsmäßigkeit der Sprachanforderungen im Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen diskutiert. Das Innenministerium argumentierte während der Verhandlungen, dass die Privilegien des Ehegattennachzugs zu ausländischen Fachkräften gemäß § 28 Absatz 1 Satz 5 Aufenthaltsgesetz (unter Anwendung von § 30 Absatz 1 Satz 3 Aufenthaltsgesetz) auch für den Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen gelten sollten. Eine Ungleichbehandlung läge demnach […]