Schengen-Visum: Familienangehörige sind von der 90/180-Tage-Regelung weitgehend befreit

Der nachfolgende Artikel beschreibt ausführlich warum die 90/180-Tage-Regelung bei freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen von EU-Bürgern nicht angewendet werden kann. Zusammenfassung: Familienangehörige dürfen sich für mehr als 90 Tage pro 180 Tage im Schengenraum aufhalten, solange diese von einem EU-Bürger begleitet werden bzw. mit einem EU-Bürger zusammen reisen. Hierbei sollte jedoch nicht vergessen werden, dass in den meisten Fällen nach 90 Tagen (in einem einzelnen Mitgliedsstaat) eine Wohnsitznahme bzw. Registrierung bei den Behörden notwendig wird. Update: Zwischenzeitlich wurde auch die Seiten von Your Europe entsprechend überarbeitet: Quelle: https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-family/index_en.htm Der Sprachnachweis als Einwanderungshemmnis Die Europäische Kommission definiert Rassismus als das Gefühl der Überlegenheit aufgrund […]