Mit derzeit 22,6% für die CDU und 6,6% für die CSU ist die CDU/CSU führend. Besorgniserregend ist, dass etwa 20,8% der Stimmen an die AfD gingen. Im Gegensatz hierzu gab es eine Gegenbewegung von gut 8,8% durch Die Linke. Gleichwohl ist festzustellen, dass das BSW mit 4,972 Prozent neben der FDP mit 4,3% die Hürde von 5 Prozent verpasst hat.

Auslandsdeutsche finden von den Parteien ohnehin nahezu keine Beachtung (im Vergleich mit anderen Staaten wie z. B. der Schweiz). Die Wahl war jedoch – wie von uns erwartet – für Auslandsdeutsche ein ganz besonderes Wahldisaster, denn bei den meisten kamen die Wahlunterlagen nicht einmal an oder konnten nicht rechtzeitig zurück gesendet werden.

Wenn wir annehmen, dass die Wahlbeteiligung der etwa 3 Millionen Auslandsdeutschen bei 50% liegt würde dies etwa 1,5 Millionen Stimmen entsprechen. Das wären etwa weitere „3 Prozent“. Es ist also anzunehmen, dass sich durch den Ausschluss der Auslandsdeutschen die Sitzverteilung im Bundestag nicht nur geändert hat, sondern im Zusammenspiel mit der 5 Prozent Hürde maßgeblich geändert hat.

Wir empfehlen allen Auslandsdeutschen deshalb nach Bekanntgabe der gültigen Endergebnisse einen Wahleinspruch einzulegen und in diesem Einspruch eben auch auszuführen, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt (die Wahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalten zu haben) und in der Gesamtheit aller Betroffenen Auslandsdeutschen die Sitzverteilung im Bundestag eine andere wäre. Denn nur mit letzterem sind alle Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wahleinspruch vorhanden.

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