In diesem Beitrag möchten wir Euch das richtige Verhalten für die nervigen Binnengrenzkontrollen innerhalb der EU aufzeigen.

  • Freundlich bleiben und auch rechtswidrige Anweisungen stets befolgen
  • Während der Aushändigung der Ausweise
    • darauf hinweisen was ausgehändigt wird (Pass, Aufenthaltskarte, Eheurkunde)
    • ggf. auf Freizügigkeitsberechtigung hinweisen
    • Fragen nach dem:
    • 1. Grund für die Kontrolle
    • 2. Grund für die Auswahl zur Kontrolle / das Ausleiten auf die Kontrollspur
  • Bei Durchsuchen der Sachen oder Öffnen des Kofferraums – während der Befolgung der Anweisung – nach dem Rechtsgrund fragen
  • Bei Warndreieck und Verbandskasten kann darauf hingewiesen werden, dass der Beamte bitte am Rand des Fahrzeugs wartet, da es ansonsten eine Durchsuchung ist
  • Bei weitergehenden Datenbankabfragen nach dem Rechtsgrund fragen und was abgefragt wird
  • Auf Rückgabe der Ausweise warten und fragen ob die Kontrolle beendet ist
  • Nach Beendigung der Kontrolle Name und Dienstnummer verlangen
  • Dienstausweis zum Abgleich der Dienstnummer verlangen
  • ggf. Durchsuchungsbescheinigung mit Rechtsgrund verlangen (§ 44 BPolG)

Bei aggressiven Beamten stets ankündigen, was als Nächstes gemacht wird (Ausweise herausholen, Aussteigen).

Es gilt, stets freundlich zu bleiben und auch rechtswidrige Anweisungen zu befolgen, denn letztendlich würdet ihr bei Widerstand gegen die Beamten immer den Kürzeren ziehen. Deshalb empfiehlt es sich, den Anweisungen langsam Folge zu leisten. Wir empfehlen, bei der Aushändigung der Reisedokumente zu erwähnen, welche Dokumente ihr übergebt und dass ihr freizügigkeitsberechtigt seid. Im Anschluss hieran fragt ihr direkt nach dem Grund für die Kontrolle. Die Antwort wird meist sein „Grenzkontrolle“, deshalb stellen wir direkt die nächste Frage: „Was ist der Grund dafür, dass Sie gerade uns kontrollieren und nicht die anderen Fahrzeuge?“ Die Antwort auf diese Frage kann unter Umständen bereits eine unzulässige Diskriminierung beinhalten.

Natürlich kann es auch passieren, dass dem Beamten langweilig ist, und dieser z. B. den Kofferraum sehen möchte. Das ist in jedem Fall eine Durchsuchung und erfordert einen Rechtsgrund oder einen Anfangsverdacht. Dabei kann der Beamte leider auch relativ kreativ sein. Antworten wie „Ich darf alles“ sind jedoch kein Rechtsgrund. Fragen Sie nach dem Rechtsgrund währen Sie die Anweisung befolgen!

Streng genommen kann sogar die genaue Musterung des Fahrzeuginhalts durch die Scheiben bereits eine Durchsuchung darstellen.

Manche Beamte fragen stattdessen auch nach dem Warndreieck, denn das ist meist im Kofferraum. Die Beamten dürfen dabei aber eigentlich nicht in den Kofferraum sehen, denn das ist wieder eine Durchsuchung. Sie können den Beamten freundlich darauf hinweisen: „Ich hole gerne das Warndreieck aus dem Kofferraum, wenn Sie aber danebenstehen und in den Kofferraum schauen, haben wir eine Durchsuchung.“

Erfolgen Datenbankabfragen – d. h. der Beamte verschwindet mit den Dokumenten in seinen Bürocontainer – können Sie nach dem Grund für die Abfrage fragen, welche Abfragen gemacht wurden und was das Ergebnis war.

Warten Sie mit der Frage nach der Dienstnummer unbedingt, bis die Kontrolle beendet ist, d. h. warten Sie auf die Rückgabe der Reisedokumente und fragen Sie „ob es das war“. Danach fragen Sie nach der Dienstnummer und dem Namen. Sie können auch den Dienstausweis verlangen und die Dienstnummer abgleichen.

Bei einer Durchsuchung sollten Sie in jedem Fall auch eine Durchsuchungsbescheinigung verlangen. Sollte der Rechtsgrund auf der Bescheinigung vom vorher genannten Rechtsgrund abweichen, machen Sie den Beamten darauf aufmerksam und verlangen Sie eine korrekte Bescheinigung.

Notieren Sie sich auch Datum und Zeit der Kontrolle.

Sollte sich herausstellen, dass die Durchsuchung rechtswidrig war oder Sie diskriminiert wurden, legen Sie umgehend eine Beschwerde bei der jeweiligen Bundespolizeidirektion ein.

Sollte es trotz Vorlage von Reisepass und Aufenthaltskarte bei einem Familienangehörigen zur Abfrage des VIS (Visainformationssystems) gekommen sein, ist dies rechtswidrig gewesen. Reichen Sie Beschwerde zu einer solchen Anfrage bei der Bundespolizeidirektion, dem Bundesverwaltungsamt, dem BfDi und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten ein. Alle diese Behörden sind für das VIS zuständig, und Sie dürfen sich bei allen beschweren.

Bei einer unzulässigen Diskriminierung (z. B. „es ist ja wohl offensichtlich, dass in Ihrem Fahrzeug eine Drittstaatsangehörige sitzt“) können Sie als freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger natürlich auch eine Beschwerde bei der EU-Kommission einreichen. Denn Unionsrecht ist anwendbar, und derartige Diskriminierungen sind verboten (übrigens auch im nationalen deutschen Recht).

Zum Thema Binnengrenzkontrollen haben wir auch einige Textstellen hervorgehoben und zusammengestellt in unserem Download Auszüge zum Schwerpunktthema Kontrollen durch die Bundespolizei

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